Bisher WAR ein dokumentiertes betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) für Unternehmen noch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
ABER seit dem 25.September 2013 ist der Unterpunkt "Psychische Gefährdungsbeurteilung" innerhalb des Kapitels Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit im BGM für alle Betriebe incl. Arztpraxen, Kanzleien, Handwerker, ... ab 1 Mitarbeiter gesetzlich verpflichtend.
Als Folge der zunehmenden Zahl an Krankheitsfällen und damit verbundenen Arbeitsausfällen durch psychische Erkrankungen - besonders durch Burn Out - legt der Gesetzgeber mehr Wert auf die Beurteilung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.
Wird eine psychische Gefährdungsbeurteilung nicht durchgeführt, drohen dem Arbeitgeber erhebliche Konsequenzen. So können Arbeitnehmer im Falle fehlender oder fehlerhafter Gefährdungsbeurteilung, sofern sie gesundheitliche Beeintächtigungen erleiden, Schadensersatz geltend machen. Auch Leistungsträger wie die gesetzliche Unfallversicherung oder die BG nehmen in diesem Fall den Arbeitgeber in Regress.
Auch bei Arbeitsgerichtsprozessen können Nachlässigkeiten zu gravierenden Nachteilen für den Arbeitgeber führen.Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne ein nachweisbares Bemühen des Arbeitgebers um die körperliche und geistige Gesundheit seiner Mitarbeiter ist mittlerweile nahezu ausgeschlossen.
Zu einer aussagekräftigen und vollständigen psychischen Gefährdungsbeurteilung gehört auch die Betrachtung der einzelnen Büroarbeitsplätze. Kriterien wie Ergonomie (gesundes Sitzen, Arbeitshaltung, etc.), Akustik (Belastungen durch Lärm, Schall), Licht (ausreichende Helligkeit, Blendfreiheit) etc. spielen hierbei eine wesentliche Rolle.
Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen zu diesem umfassenden Thema und unterstütze Sie bei der effizienten und unkomplizierten Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens.
Dipl. kfm. Sylvia Diemer
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