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DIN 18041 Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung von Büros, Konferenz- und Unterrichtsräumen

Die DIN 18041 regelt  u.A. die Anforderungen an die Raumakustik für Büro-, Konferenz- und Unterrichtsräume und gilt für Räume mit einem Raumvolumen bis etwa 5 000 m3, Sie legt die raumakustischen Anforderungen, Empfehlungen und Planungsrichtlinien zur Sicherung der Hörsamkeit vorrangig für die Sprachkommunikation in Büros und Konferenzräumen, sowie Schulen und Unterrichtsräumen einschließlich der dazu erforderlichen akustischen, schallabsorbierenden Maßnahmen fest. Für verschiedene Nutzungsarten werden unterschiedliche Kriterien definiert und unterschiedliche Kriterien für akustische Maßnahmen vorgeschlagen.

  1. Kommunikationsräumen (Konferenz, Vortrag, Schulung und Unterricht) wird die Raumgruppe A zugewiesen.
  2. Büroräume (Einpersonenbüro, Mehrpersonenbüro, Gruppenbüro und Großraumbüro), sowie Pausenräume etc. sind der Raumgruppe B zugewiesen.
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geschrieben von 6 November 2021 - 12:29:29

DIN 18041 Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung (Ausgabe März 2016)

Nutzungsarten der Räume der Raumgruppe A:

  • A1 Musik - Vorwiegend musikalische Darbietungen.
    Gute Hörsamkeit für unverstärkte Musik. Sprachliche Darbietungen sind nur mit gewissen Einschränkungen der Sprachverständlichkeit möglich.
    Beispiele: Musikraum mit aktivem Musizieren und Gesang
  • A2 Sprache/Vortrag - Sprachliche Darbietungen stehen im Vordergrund, in der Regel von einer (frontalen) Position. Gleichzeitige Kommunikation zwischen mehreren Personen an verschiedenen Stellen im Raum wird selten durchgeführt.
    Sprachliche Darbietungen einzelner Sprecher erzielen eine hohe Sprachverständlichkeit. Musikalische Darbietungen werden in der Regel als zu transparent und klar empfunden, jedoch günstig für musikalische Probenarbeit.
    Beispiele: Gerichts- und Ratssaal, Gemeindesaal Hörsaal Versammlungsraum Schulaula
  • A3 Sprache/Vortrag inklusiv - Räume der Nutzungsart A2 für Personen, die in besonderer Weise auf gutes Sprachverstehen angewiesen sind. (siehe Behindertengleichstellungsgesetz)
    Sprachliche Darbietungen einzelner Sprecher erzielen eine hohe Sprachverständlichkeit, auch für Personen mit Höreinschränkungen oder bei z. B. fremdsprachlicher Nutzung.
    Beispiele: Gerichts- und Ratssaal, Gemeindesaal, Hörsaal, Versammlungsraum, Schulaula.
  • A3 Unterricht/Kommunikation - Kommunikationsintensive Nutzungen mit mehreren gleichzeitigen Sprechern verteilt im Raum
    Sprachliche Kommunikation ist mit mehreren (teilweise gleichzeitigen) Sprechern möglich.
    Beispiele: Unterrichtsraum, Differenzierungsraum, Tagungsraum, Besprechungsraum, Konferenzraum, Seminarraum, Gruppenraum in Kindertageseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und Seniorenheimen.
  • A4 Unterricht/Kommunikation inklusiv - Kommunikationsintensive Nutzungen mit mehreren gleichzeitigen Sprechern verteilt im Raum entsprechend Nutzungsart A3, jedoch für Personen, die in besonderer Weise auf gutes Sprachverstehen angewiesen sind. (siehe Behindertengleichstellungsgesetz)
    Sprachliche Kommunikation ist mit mehreren (teilweise gleichzeitigen) Sprechern möglich, auch für Personen mit Höreinschränkungen oder bei z. B. fremdsprachlicher Nutzung.
    Beispiele: Unterrichtsraum, Differenzierungsraum, Tagungsraum, Besprechungsraum, Konferenzraum, Seminarraum, Gruppenraum in Kindertageseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und Seniorenheimen, Video-Konferenzraum.
  • A5 Sport - In Sport- und Schwimmhallen kommunizieren mehrere Gruppen (auch gleichzeitig) mit unterschiedlichen Inhalten.
    Sprachliche Kommunikation über kurze Entfernungen ist im Allgemeinen gut möglich.
    Beispiele: Sport- und Schwimmhallen für nahezu ausschließliche Nutzung als Sportstätte.
      

Bei Räumen der Gruppe A wird die Hörsamkeit erreicht durch eine nutzungsspezifische Nachhallzeit sowie durch eine Lenkung des Schalls mittels einer sinnvollen Positionierung absorbierender und reflektierender Flächen im Raum. Die Grundlage für eine gute Hörsamkeit der Raumgruppe A ist das akustisch aufeinander abgestimmte Zusammenwirken von Raumgeometrie, -größe und -ausstattung sowie dem Gesamtstörschalldruckpegel. Wenn der Nutzungsschwerpunkt im Bereich der Sprachkommunikation liegt, dann sind drei Komponenten zu beachten:
1. Sprecher, 2 Übertragung und 3 Hören/Verstehen. Sie werden durch Schallreflexionen, Nachhall und Störgeräusche beeinflusst. Für eine optimale Sprachkommunikation über mittlere und größere Entfernungen müssen bei geringer bis mäßiger Sprechanstrengung des Sprechers (normale bis angehobene Sprechweise) möglichst viel Direktschall und deutlichkeitserhöhende Anfangsreflexionen bis 50 ms nach dem Direktschall vom Sprecher zum Hörer geleitet werden. Anzustreben ist dazu eine weitgehende Reduzierung der Beeinträchtigungen durch längeren störenden Nachhall, langverzögerte energiereiche Reflexionen und Störgeräusche.

Der Sollwert T der Nachhallzeit ist bei Räumen der Gruppe A abhängig von Nutzungsart und Raumvolumen und bezieht sich auf den Zustand des Raums mit 80 % der Regelbesetzung. Die DIN 18041 spricht eine eindeutige Anforderung für den Verlauf der Nachhallzeit über der Frequenz bei Räumen der Gruppe A aus: Die Nachhallzeit sollte über alle Oktavbänder von 250 Hz bis 2000 Hz möglichst konstant mit einer Toleranz von ± 20 % sein; bei tieferen und höheren Frequenzen sind etwas größere Abweichungen tolerierbar. Die Sollwerte der Nachhallzeit für die fünf Nutzungsarten A1 bis A5 nach 4.2.2 sind nach den Gleichungen (siehe DIN 18041) in Abhängigkeit vom Volumen V zu berechnen. Der Nachweis der Einhaltung der geforderten frequenzabhängigen Nachhallzeit erfolgt nach den Vorgaben der DIN Anhang A während der Planungsphase rechnerisch und gegebenenfalls nach Fertigstellung des Raumes durch Messungen. Im Sinne dieser Norm ist die frequenzabhängige Betrachtung der Nachhallzeit zwingend erforderlich. Für die in dieser Norm behandelten Räume ist in der Regel ein linearer frequenzabhängiger Verlauf für die Nachhallzeit anzustreben. Jedoch beeinträchtigt ein moderater Anstieg der Nachhallzeit zu tiefen Frequenzen die Hörsamkeit nicht. Im Zweifelsfall sollten in Räumen zur Sprach-Information und -Kommunikation eher kürzere als längere Nachhallzeiten realisiert werden. Bei Mehrzwecknutzungen sind entsprechend der Wertigkeit der Hauptnutzung Zwischenwerte zwischen den Sollwerten zu ermitteln, sofern nicht durch variable akustische Maßnahmen die unterschiedlichen Anforderungen berücksichtigt werden. Die Nachhallzeiten gelten für die relevanten Nutzungsszenarien des Raumes unter Berücksichtigung der Schallabsorption der Möblierung und von Personen. Bei den Nutzungsszenarien sind insbesondere auch geringere Besetzungsdichten zu berücksichtigen, sofern diese zu erwarten sind.

Nutzungsarten der Räume der Raumgruppe B:

  • B1 Räume ohne Aufenthaltsqualität
    Beispiele: Eingangshallen, Flure, Treppenhäuser u. Ä. als reine Verkehrsfläche (ausgenommen Verkehrsflächen in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen)
  • B2 Räume zum kurzfristigen Verweilen
    Beispiele: Eingangshallen, Flure, Treppenhäuser u. ä. Verkehrsflächen mit Aufenthaltsqualität (Empfangsbereich mit Wartezonen etc.), Ausstellungsräume, Schalterhallen, Umkleiden in Sporthallen
  • B3 Räume zum längerfristigen Verweilen
    Beispiele: Ausstellungsräume mit Interaktivität oder erhöhtem Geräuschaufkommen (Multimedia, Klang-/Videokunst etc.), Verkehrsflächen in Schulen und Kindertageseinrichtungen (Kindergarten, Kinderkrippe, Hort etc.), Verkehrsflächen mit Aufenthaltsqualität in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (z. B. offene Wartezonen), Patientenwarteräume, Pausenräume, Bettenzimmer, Ruheräume, Operationssäle, Behandlungsräume, Untersuchungsräume, Sprechzimmer, Speiseräume, Kantinen, Labore, Bibliotheken, Verkaufsräume - Einzelbüros können unter Nutzungsart B3 eingeordnet werden.
  • B4 Räume mit Bedarf an Lärmminderung und Raumkomfort
    Beispiele: Rezeption/Schalterbereich mit ständigem Arbeitsplatz, Labore mit ständigem Arbeitsplatz, Ausleihbereiche von Bibliotheken, Ausgabebereiche in Kantinen, Bewohnerzimmer in Pflegeeinrichtungen, Bürgerbüro, Büroräume (Einzelbüros können unter Nutzungsart B3 eingeordnet werden) - (Empfehlungen für Büroräume sowie Callcenter werden ausführlich in der Richtlinie VDI 2569 behandelt.)
  • B5 Räume mit besonderem Bedarf an Lärmminderung und Raumkomfort
    Beispiele: Speiseräume und Kantinen in Schulen, Kindertageseinrichtungen (Kindergarten, Kinderkrippe, Hort etc.), Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Arbeitsräume mit besonders hohem Geräuschaufkommen (z. B. Werkstätten, Werkräume, Großküchen, Spülküchen), Callcenter, Leitstellen, Sicherheitszentralen, Intensivpflegebereiche, Wachstationen, Bewegungsräume in Kindertageseinrichtungen, Spielflure und Umkleiden in Schulen und Kindertageseinrichtungen (Kindergarten, Kinderkrippe, Hort etc.)
      

Einzelbüros können nach der DIN 18041 in die Nutzungsart B3 eingeordnet werden, Mehrpersonenbüros in die Nutzungsart B4. Genauere Vorgaben speziell für Büroräume macht jedoch der Entwurf zur Neufassung der Richtlinie VDI 2569 „Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro“, der in enger Abstimmung mit der Neufassung der DIN 18041 entstanden ist. 

Bei Räumen der Gruppe B ist die Hörsamkeit durch eine Senkung des mittleren Grundgeräuschpegels im Raum und eine Begrenzung der Halligkeit mittels einer angemessenen Raumbedämpfung (Absorption) zu erreichen. Für Räume der Gruppe B empfiehlt die DIN 18041 zum Erreichen der Hörbarkeit ein (jeweils nutzungsspezifisch festgelegtes) minimales Verhältnis der äquivalenten Absorptionsfläche des Raums zum Volumen des Raums, A/V. Für Räume der Raumgruppe B sind Maßnahmen zur Raumbedämpfung zu empfehlen. Damit werden eine Senkung des mittleren Grundgeräuschpegels im Raum und eine Begrenzung der Halligkeit erreicht. In Räumen der Gruppe B werden Empfehlungen für das Verhältnis von der äquivalenten Schallabsorptionsfläche A des Raums zum Raumvolumen V, im Folgenden A/V-Verhältnis, im Frequenzbereich von 250 Hz bis 2 000 Hz angegeben.

Literatur (Quellenangaben):

Die vorstehenden Informationen und die Berechnungsformeln unseres Akustikrechners, sind der DIN 18041:2017-03 entnommen. Jedoch nur in Bezug auf die Nachhallzeit. Die DIN 18041 enthält jedoch weitergehende Empfehlungen z.B. zur geometrischen Gestaltung von Räumen und Plazierung von Absorptionsflächen, Störschalldruckpegel  und den Schalldruck (dB).

 

 

 

 

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